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GeBeCo wegen Facebook Account unter Zugzwang?

GeBeCo mit Sitz im Schleswig-Holsteinischen Kiel könnte demnächst ein Problem mit seiner Facebook-Fanpage bekommen. Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) des nördlichsten Bundesland weist darauf hin, dass die Bereitstellung von Facebook Fanpages und die Integration von “Gefällt mir”-Buttons auf Unternehmenswebseiten gegen geltendes deutsches Recht verstößt.

Was passiert, wenn ein User auf den “Gefällt mir”-Button einer Fanpage oder Internetseite klickt? Die Daten werden via Internet an Facebook in den USA übermittelt. Das Unternehmen erfasst damit Angaben über Verhalten der Nutzer in Verbindung mit deren Alter und Geschlecht. Der User wird darüber nicht direkt informiert. Mit seinen Daten lassen sich Nutzerprofile leicht erstellen. Genau daran stört sich das ULD aus Schleswig-Holstein, wie der NDR und der Spiegel berichten. Fanpages und “Gefällt mir”-Buttons verstoßen mit der Weiterleitung der User-Informationen gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (Originalstudie dazu auf den Webseiten des ULD).

“Gefällt mir”-Buttons finden sich beispielsweise auf der Webseite von GeBeCo. Auch eine Fanpage betreibt das Unternehmen. In der aktuellen Pressemitteilung fordern die Schleswig-Holsteinischen Datenschützer GeBeCo indirekt auf, die Fanpage und die “Gefällt-mir”-Buttons bis Ende September zu entfernen. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Den Datenschützern war es bisher nicht möglich gegen die Machenschaften des kalifornisch/irischen Unternehmens vorzugehen. Daher wählt die deutsche Institution als Vorreiter den Weg über die einheimischen Unternehmen. Laut Weichert, dem Vorsitzenden vom ULD, ist die Rechtslage klar. Die Internetbranche ist geteilter Meinung.

Mit der Aktion des ULD scheint eher das erste als denn das letzte Wort zu diesem Thema gesprochen zu sein. Zumal Weichert von seinen Datenschutzkollegen anderer Länder im Vorgehen unterstützt werden soll. Wird das ULD Ernst machen und Anfang September Untersagungsverfügungen und Bußgeldbescheide an Schleswig-Holsteinische Unternehmen, wie GeBeCo, versenden? Ihre Einschätzung ist gefragt.

Auf den Sachverhalt hat uns freundlicherweise Lucas Glasmacher von Moja Travel hingewiesen. Vielen Dank.

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